Glossar
Berufliche MassnahmenDie IV handelt nach dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» und prüft deshalb bei jeder IV-Anmeldung unaufgefordert, ob berufliche Eingliederungsmassnahmen möglich und sinnvoll sind. Berufliche Massnahmen sollen die Erwerbsfähigkeit eines Patienten wieder herstellen, erhalten oder verbessern. Berufliche Massnahmen können sein:
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