Glossar
BeitragslückenRenten werden im Wesentlichen mit dem Jahreseinkommen und den Beitragsjahren berechnet. Wurden die Beiträge jedoch nicht ohne Unterbruch einbezahlt oder fehlen sogar ganze Beitragsjahre, bestehen so genannte Beitragslücken. Diese führen zu einer lebenslänglichen anteilsmässigen Kürzung der Rente. Beiträge können höchstens für die letzten fünf Jahre rückwirkend bezahlt werden. |