Glossar
Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZG)Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamzG) definiert Anspruchsvoraussetzungen, gibt minimale Zulagenhöhen vor und regelt die Finanzierung. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Das Gesetz gibt den nationalen Rahmen vor, nach dem die Kantone ihre Gesetzgebung auszurichten haben. |