Glossar

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Adoptionszulage

Es steht den Kantonen frei, ob sie eine Adoptionszulage gewähren oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton für die Einführung einer Adoptionszulage, hat er sich an die bundesgesetzlich festgelegten Mindestanforderungen zu halten. Die Adoptionszulage ist eine einmalige Zulage. Bei Mehrfachadoptionen wird eine Zulage für jedes Kind ausgerichtet. Der Doppelbezug ist verboten: Für ein und dasselbe Kind besteht nur Anspruch auf eine einzige Adoptionszulage.