Glossar
InvalidenrenteEine Invalidenrente wird nur dann ausgerichtet, wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht oder nicht im erwünschten Ausmass erfolgreich waren. Die Höhe der IV-Rente wird durch den Invaliditätsgrad bestimmt:
Bei einem Invaliditätsgrad unter 40% besteht kein Anspruch auf eine IV-Rente. |