Eingliederungsmassnahmen Zu den Eingliederungsmassnahmen der IV zählen: - Massnahmen der Frühintervention, die darauf abzielen, dass jemand trotz gesundheitlicher Schwierigkeiten möglichst weitgehend arbeitsfähig bleibt, einen bestehenden Arbeitsplatz nicht verliert bzw. an einem neuen Arbeitsplatz erwerbstätig sein kann.
- Integrationsmassnahmen, die der Vorbereitung auf die Durchführung von beruflichen Massnahmen dienen, damit jemand diese erfolgversprechend absolvieren kann.
- Berufliche Massnahmen, die der beruflichen Integration dienen.
- Medizinische Massnahmen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, die der Behandlung von Geburtsgebrechen und der Verbesserung der Erwerbsfähigkeit dienen.
- Hilfsmittel, zu denen beispielsweise Hörgeräte, Rollstühle, orthopädische Schuhe zählen.
|