Glossar


Eingliederungsmassnahmen

Zu den Eingliederungsmassnahmen der IV zählen:

  • Massnahmen der Frühintervention, die darauf abzielen, dass jemand trotz gesundheitlicher Schwierigkeiten möglichst weitgehend arbeitsfähig bleibt, einen bestehenden Arbeitsplatz nicht verliert bzw. an einem neuen Arbeitsplatz erwerbstätig sein kann.
  • Integrationsmassnahmen, die der Vorbereitung auf die Durchführung von beruflichen Massnahmen dienen, damit jemand diese erfolgversprechend absolvieren kann.
  • Berufliche Massnahmen, die der beruflichen Integration dienen.
  • Medizinische Massnahmen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, die der Behandlung von Geburtsgebrechen und der Verbesserung der Erwerbsfähigkeit dienen.
  • Hilfsmittel, zu denen beispielsweise Hörgeräte, Rollstühle, orthopädische Schuhe zählen.