Glossar
Maximalrente
Ein gesetzlich festgelegter Höchstbetrag als Rente, unabhängig vom effektiven Durchschnittseinkommen. Die Maximalrente beträgt höchstens das Doppelte der Minimalrente.
Medizinische (Eingliederungs-)Massnahmen
Die IV übernimmt bei Versicherten vor dem vollendeten 20. Altersjahr die Kosten für medizinische Massnahmen, die unmittelbar auf die berufliche Eingliederung gerichtet und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit dauernd und bedeutend zu verbessern oder wesentliche Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit zu verhindern.
Bei den von der IV anerkannten Geburtsgebrechen werden auch die Kosten für die Behandlung des Leidens an sich übernommen.
Nach dem 20. Altersjahr ist die Krankenversicherung für die Übernahme von Kosten für medizinische Massnahmen zuständig.
Mindestbeitrag
Gesetzlich festgelegter minimaler Beitrag der an die AHV/IV/EO zu zahlen ist.
Minimalrente
Ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrag als Rente, unabhängig vom effektiven Durchschnittseinkommen.
Mischindex
Der Bundesrat passt die Renten in der Regel alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung an. Die Renten werden früher angeglichen, wenn die Teuerung innerhalb eines Jahres mehr als vier Prozent ausmacht. Die Anpassung erfolgt aufgrund des sogenannten Mischindexes, der dem Durchschnitt von Lohn- und Preisindex entspricht.
Mitwirkungspflicht
Die versicherte Person muss alles Zumutbare unternehmen, um die Folgen eines Gesundheitsschadens, insbesondere die Dauer und das Ausmass der Arbeitsunfähigkeit und den Eintritt einer Invalidität, zu verhindern. Es besteht insbesondere eine Verpflichtung, an allen zumutbaren Massnahmen zur Erhaltung des bestehenden Arbeitsplatzes und/oder zur Eingliederung ins Erwerbsleben aktiv teilzunehmen. Kommt eine Person ihren Pflichten nicht nach, so können die Leistungen gekürzt oder verweigert werden.