Glossar

Hilflosenentschädigung

Die Hilflosenentschädigung soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen. Sie deckt die Kosten von versicherten Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für alltägliche Lebensverrichtungen bzw. um soziale Kontakte zu pflegen, die Hilfe Dritter benötigen oder auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind. Die Höhe der Leistung hängt vom Grad der Hilflosigkeit und davon ab, ob die versicherte Person in einem Heim oder zu Hause wohnt.

Hilflosigkeit

Hilflosigkeit liegt vor, wenn eine Person in alltäglichen Lebensverrichtungen (aufstehen, absitzen, ankleiden, essen etc.) regelmäßig auf die Hilfe von Dritten angewiesen ist. Zudem gilt auch als hilflos, wer wegen eines Gebrechens dauernde und besonders aufwändige Pflege benötigt, einer dauernden persönlichen Überwachung bedarf oder wegen einer schweren Sinnesschädigung oder eines schweren körperlichen Gebrechens nur mit Hilfe Dritter in der Lage ist, gesellschaftliche Kontakte zu pflegen.

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Diese Hilfsmittel können zur Bewältigung des Alltags (Fortbewegung, Herstellen des Kontaktes mit der Umwelt, Selbstsorge) sowie für das Ausüben einer Erwerbstätigkeit oder den Schulbesuch dienen.