Glossar
Adoptionszulage
Es steht den Kantonen frei, ob sie eine Adoptionszulage gewähren oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton für die Einführung einer Adoptionszulage, hat er sich an die bundesgesetzlich festgelegten Mindestanforderungen zu halten. Die Adoptionszulage ist eine einmalige Zulage. Bei Mehrfachadoptionen wird eine Zulage für jedes Kind ausgerichtet. Der Doppelbezug ist verboten: Für ein und dasselbe Kind besteht nur Anspruch auf eine einzige Adoptionszulage.
Anspruch
Ob allenfalls ein Anspruch auf Familienzulagen besteht, kann anhand des Online-Rechners zur Anspruchsberechtigung ermittelt werden.
Arbeitgebende
Die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung teilen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Die Beiträge an die Familienzulagen und an die Verwaltungskosten bezahlen ausschliesslich die Arbeitgebenden.
Arbeitnehmende
Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber überweist die gesamten Beiträge seiner Ausgleichskasse.
Ausbildungszulage
Die Ausbildungszulage wird ab dem Monat, in dem das Kind eine nachobligatorische Ausbildung beginnt, ausgerichtet, frühestens jedoch für den Monat in dem der 15. Geburtstag des Kindes liegt. Für Kinder, die das 16. Altersjahr vollendet haben und noch die obligatorische Schule besuchen, besteht ab dem Monat, der auf den 16. Geburtstag folgt, ebenfalls Anspruch auf Ausbildungszulagen. Die Ausbildungszulage wird bis zum Abschluss der Ausbildung ausgerichtet, längstens jedoch bis zum Ende des Monats, in dem das Kind das 25. Altersjahr vollendet.
Ausgleichskassen
Die Ausgleichskassen sind Teil des Schweizer Sozialversicherungssystems. Sie sichern als öffentliche Organisationen der gesamten Schweizer Bevölkerung den Zugang zu den Grundleistungen der sozialen Sicherheit. Es wird unterschieden zwischen kantonalen Ausgleichskassen, Verbandsausgleichskassen und Ausgleichskassen des Bundes.
Betreuungsgutschriften
Diese Gutschriften sind wie die Erziehungsgutschriften keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die jedoch im Individuellen Konto vermerkt werden. Wer pflegebedürftige Verwandte betreut, hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Im Gegensatz zu den Erziehungsgutschriften müssen diese jährlich bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Der Anspruch besteht jedoch nicht für jene Jahre, in welchen Erziehungsgutschriften angerechnet werden können. Die Betreuungsgutschriften wurden im Rahmen der 10. AHV-Revision 1997 eingeführt.
Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) trat am 1. Januar 1953 in Kraft. Es gilt für in der Landwirtschaft tätige Personen. Verschiedene Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) sind jedoch auf das FLG anwendbar.
Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZG)
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamzG) definiert Anspruchsvoraussetzungen, gibt minimale Zulagenhöhen vor und regelt die Finanzierung. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Das Gesetz gibt den nationalen Rahmen vor, nach dem die Kantone ihre Gesetzgebung auszurichten haben.
Eidgenössisches Departement des Innern
Das EDI ist zuständig für die Bereiche Sozialversicherungen, Medikamentensicherheit, Tierschutz, Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft, Kultur- und Filmförderung, Familienpolitik, die Gleichstellung von Frau und Mann und Menschen mit Behinderungen, Statistiken, die Wettervorhersagen und Rassismus. Aufgabe des EDI ist es, den heutigen qualitativ hohen Standard in der Altersvorsorge und im Gesundheitswesen für künftige Generationen zu sichern. Es gilt nicht nur zu bewahren, sondern vorausschauend Reformen einzuleiten und den sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Dabei sind Gerechtigkeit und Solidarität ein grosses Anliegen.
Erziehungsgutschriften
Die Erziehungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Anspruch auf Erziehungsgutschriften haben Altersrentner und -rentnerinnen für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren hatten. Erziehungsgutschriften betragen das Dreifache der jährlichen Minimalrente zum Zeitpunkt des Anspruchsbeginns. Bei verheirateten Personen wird die Gutschrift während der Ehejahre je zur Hälfte auf die Ehepartner aufgeteilt.
Familienausgleichskasse
Es gibt in jedem Kanton eine Familienausgleichskasse, die von der kantonalen Ausgleichskasse geführt wird; alle übrigen Ausgleichskassen können in allen Kantonen Familienausgleichskassen für die ihnen angeschlossenen Arbeitgebenden führen, müssen es aber nicht. Es gibt auch weitere von den Kantonen anerkannte berufliche und zwischenberufliche Familienausgleichskassen.
Familienzulagen (FZ)
Die Familienzulagen fallen sowohl in den Bereich der sozialen Sicherheit als auch der Familienpolitik. Sie sollen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Die Familienzulagen umfassen die Kinderzulage, die Ausbildungszulage, die Geburtszulage und die Adoptionszulage.
Formulare
Für die Kontaktaufnahme mit der Ausgleichskasse (sei es im Bereich Leistungen oder Beiträgen) ist in der Regel das Ausfüllen von Formularen notwendig.
Geburtszulage
Es steht den Kantonen frei, ob sie eine Geburtszulage gewähren oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton für die Einführung einer Geburtszulage, hat er sich an die bundesgesetzlich festgelegten Mindestanforderungen zu halten. Die Geburtszulage ist eine einmalige Zulage. Bei Mehrlingsgeburten wird eine Zulage für jedes Kind ausgerichtet. Der Doppelbezug ist verboten. Für ein und dasselbe Kind besteht nur Anspruch auf eine einzige Geburtszulage
Geldleistungen
Geldleistungen in den Sozialversicherungen sind insbesondere Taggelder, Renten, jährliche Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen und Zulagen zu Sachleistungen.
Gemeindezweigstellen
Die kantonalen Ausgleichskassen unterhalten in der Regel in jeder Gemeinde eine Zweigstelle. Diesen Zweigstellen obliegt die wichtige Aufgabe des direkten Verkehrs mit den Versicherten. Dabei werden nicht nur Auskünfte erteilt und Formulare abgegeben, sondern häufig auch tatkräftige Mithilfe bei der Erstellung der Abrechnungen geleistet.
Haushaltungszulage
Landwirtschaftliche Arbeitnehmende haben Anspruch auf eine Haushaltungszulage von 100 Franken pro Monat.
Indipendenti
Sono considerati lavoratori indipendenti le persone esercitanti un'attività lucrativa indipendente che lavorano a nome proprio e a spese proprie, che sono in una posizione indipendente e si assumono il rischio economico della loro attività.