Glossar


Vermögensfreigrenze

Solange das anrechenbare Vermögen unter der jeweils gültigen Freigrenze liegt, hat es ausser dem Zinsertrag keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungen. Übersteigt das anrechenbare Vermögen diese Grenze, wird vom übersteigenden Betrag ein Bruchteil zu den Einnahmen gezählt (der so genannte Vermögensverzehr).