Glossar
Privilegiertes EinkommenErwerbseinkommen (= Arbeitsverdienst), der bevorzugt behandelt wird. Vom Nettolohn II können Berufsauslagen geltend gemacht werden, sofern sie nachgewiesen sind. Vom verbleibenden Einkommen wird eine Art Freibetrag (genannt «fester Abzug») abgezählt. |