Glossar

Sozialversicherungsabkommen

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit vereinbart. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland.

Teilrenten

Versicherte mit unvollständiger Beitragsdauer erhalten nur eine Teilrente.

Umlageverfahren

Die IV wird nach dem Umlageverfahren finanziert. Das heisst, die eingenommenen Beiträge werden innerhalb der gleichen Zeitperiode für Leistungen an die Versicherten wieder ausgegeben, also "umgelegt". Im Unterschied zur beruflichen Vorsorge oder zum Sparbüchlein wird damit nicht über Jahre angespart.

Verfügung

Als Verfügungen gelten Anordnungen der Behörden im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht des Bundes stützen. Sie begründen Entscheide wie Änderungen, Aufhebungen, Abweisungen von Begehren etc.

Versichertennummer

Seit 1. Juli 2008 wird in der AHV (und auch in der IV und EO) eine 13-stellige Versichertennummer angewendet. Die Nummer ist völlig anonym und genügt den geltenden Anforderungen des Datenschutzes. Die Nummer wird nur einmal vergeben und ändert z.B. auch bei einem Namenswechseldurch Heirat nicht. Ein verbreiteter, aber gezielter und kontrollierter Einsatz der AHV-Nummer im Netz der sozialen Sicherheit erleichtert die Koordination im dezentralen System deutlich. Sie ermöglicht eine effektive Koordination unter den Organen des dezentralen schweizerischen Sozialversicherungssystems und somit eine Aufwandeinsparung.

Versicherungsausweis

Jede beitragspflichtige oder leistungsberechtigte Person erhält einen Versicherungsausweis. Dieser enthält die Versichertennummer, Namen und Vornamen und das Geburtsdatum.

Volksversicherung

Bei der IV spricht man von einer Volksversicherung. Damit ist ein allgemeine und obligatorische Versicherung gemeint, die die ganze Bevölkerung der Schweiz umfasst  und somit vor allem durch Beiträge der Versicherten, der Arbeitgebenden, der öffentlichen Hand (Bund) und zweckgebundenen Erträgen aus der Mehrwertsteuer finanziert wird. Jedermann ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zu entrichten und hat andererseits einen Rechtsanspruch auf die gesetzlich festgelegten Leistungen.

Vollrenten

Bei vollständiger Beitragsdauer wird eine Vollrente ausgerichtet.

Wohnsitz

Der Wohnsitz einer Person befindet sich an jenem Ort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Niemand kann an mehreren Orten zugleich Wohnsitz haben. Der einmal begründete Wohnsitz bleibt bis zum Erwerb eines neuen bestehen.

Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS)

Die Zentrale Ausgleichsstelle ist ein Versicherungsorgan der IV auf Bundesebene. Sie erledigt wie in der AHV die zentrale Abrechnung und nimmt den Ausgleich der Beiträge und Leistungen mit den Ausgleichskassen vor, führt ein Register der Leistungsbezüger und erstellt eine Reihe von Statistiken. Die IV-Stellen leiten der Zentralen Ausgleichsstelle als Zahlstelle für IV-Sachleistungen die Rechnungen von Ärzten, Spitälern, Eingliederungsstätten und Hilfsmittellieferanten zur Begleichung weiter. Die Zentrale Ausgleichsstelle ist auch für die Auszahlung der Hilflosenentschädigungen für Minderjährige verantwortlich.