Zukunft der IV

Seit dem Start der IV im Jahr 1960 hat sich das wichtige Schweizer Sozialwerk zu einer modernen Sozialversicherung weiterentwickelt und sich an die neuen Anforderungen der Gesellschaft und Wirtschaft angepasst. Volk, Bundesparlament und Bundesrat können je direkt Reformschritte vorschlagen. Der Entscheid liegt dann beim Bundesgesetzgeber und über den Weg des obligatorischen oder fakultativen Referendums bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. 

Weiterentwicklung der IV
Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der „Weiterentwicklung der Invalidenversicherung“ für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. National- und Ständerat haben die Vorlage am 19. Juni 2020 verabschiedet. Es ist vorgesehen, die Weiterentwicklung der IV auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen. Die Vorlage ersetzt zudem das heutige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System. Weitere Informationen.

Im Bundesparlament werden in jeder Session laufend Vorstösse für allgemeine und punktuelle Änderungen der AHV eingereicht. Die Geschäftsdatenbank des Bundesparlaments (Curia Vista) hilft, schnell und einfach alle Vorstösse unter dem Suchbegriff "IV" zu finden. Weitere Informationen.