Was ist die AHV?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Sie ist eine obligatorische Versicherung für alle. Die AHV soll den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder wegfallenden Arbeitsverdienst zumindest teilweise ersetzen: Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.
Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf dem so genannten Dreisäulenprinzip: Die AHV und die Invalidenversicherung (IV) bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (EL ) die erste Säule. Sie soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch. Die ebenfalls obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bildet die zweite Säule, und die freiwillige Selbstvorsorge, das Sparen, stellt die dritte Säule dar.
Einen Überblick über das Schweizer Sozialversicherungssystem bietet die Website der Informationsstelle AHV/IV. Die Informationsstelle arbeitet im Dienste aller Ausgleichskassen und IV-Stellen der Schweiz. Sie vertreibt in erster Linie diverse nationale Publikationen zu den Sozialversicherungen der 1. Säule.
Für individuelle Bedürfnisse und Anliegen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen sind die jeweiligen Ausgleichskassen zuständig. Als Durchführungsstellen bieten sie der ganzen Bevölkerung kompetente Beratung in allen Fragen zur 1. Säule.