Glossar

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Gesamtentschädigung

Mit "Gesamtentschädigung" ist die Summe gemeint, welche dem EO-Berechtigten ausbezahlt wird. Sie setzt sich zusammen aus der Grundentschädigung und eventuellen zusätzlichen Zulagen (Kinderzulagen, Zulagen für Betreuungskosten oder Betriebszulagen). Für die Gesamtentschädigung durch die EO gibt es einen Höchst- und einen Mindestbetrag. Der Mindestbetrag beträgt für erwerbstätige Dienstleistende 80 Prozent des vordienstlichen Tageslohns, für nichterwerbstätige Dienstleistende gilt der Fixbetrag von 62 Franken. Auch für erwerbstätige Mütter wird im Falle der Mutterschaft 80 Prozent des Lohns als Entschädigungssumme angenommen. Auf der anderen Seite gibt es Höchstbeträge für die Gesamtentschädigung: Sie soll allgemein das durchschnittliche vordienstliche Erwerbseinkommen, auf jeden Fall aber 245 Franken nicht übersteigen. Für die Mutterschaftsentschädigung gilt der Höchstbetrag von 196 Franken pro Tag. 

Grundentschädigung

Alle Dienstleistenden haben, unabhängig von ihrem Zivilstand und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Anspruch auf eine Grundentschädigung pro besoldeten Diensttag. Für erwerbstätige Dienstleistende beträgt dieser Betrag 80 Prozent des Lohnes, den der Dienstleistende vor dem Eintritt in den Dienst auf den Tag herabgebrochen verdiente. Für die nichterwerbstätigen Dienstleistenden gilt ein fixer Betrag. Er beträgt 62 Franken pro Diensttag. Für die Mutterschaftsentschädigung gilt als Grundentschädigung ebenfalls 80 Prozent des Lohns, welchen die Mutter vor der Niederkunft am Tag durchschnittlich verdiente. Es gibt keinen Mindestbeitrag.