Glossar
InvaliditätsgradDer Invaliditätsgrad ist ein wirtschaftlicher und kein medizinischer Begriff. Der Invaliditätsgrad vergleicht das Einkommen vor der Invalidität (Valideneinkommen) mit jenem, das mit der Invalidität noch erzielt werden kann (Invalideneinkommen). So wird die prozentuale Erwerbseinbusse, die durch einen momentanen Gesundheitsschaden verursacht wird, beziffert. Je nach Invaliditätsgrad (prozentuale Erwerbseinbusse) resultiert eine Viertelrente, eine halbe Rente, eine Dreiviertelrente oder eine ganze Rente. Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche IV-Rente ein Anspruch besteht.
Bei einem Invaliditätsgrad unter 40 % besteht kein Anspruch auf eine IV-Rente. |