Glossar


Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad ist ein wirtschaftlicher und kein medizinischer Begriff. Der Invaliditätsgrad vergleicht das Einkommen vor der Invalidität (Valideneinkommen) mit jenem, das mit der Invalidität noch erzielt werden kann (Invalideneinkommen). So wird die prozentuale Erwerbseinbusse, die durch einen momentanen Gesundheitsschaden verursacht wird, beziffert. Je nach Invaliditätsgrad (prozentuale Erwerbseinbusse) resultiert eine Viertelrente, eine halbe Rente, eine Dreiviertelrente oder eine ganze Rente.

Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche IV-Rente ein Anspruch besteht.

  • Invaliditätsgrad mindestens 40 %: Viertelrente
  • Invaliditätsgrad mindestens 50 %: halbe Rente
  • Invaliditätsgrad mindestens 60 %: Dreiviertelrente
  • Invaliditätsgrad mindestens 70 %: ganze Rente

Bei einem Invaliditätsgrad unter 40 % besteht kein Anspruch auf eine IV-Rente.