Glossar

Finanzierung der IV

Die IV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert, d.h. die Einnahmen eines bestimmten Rechnungsjahres dienen grundsätzlich zur Deckung der Versicherungsausgaben im gleichen Jahr. Es wird also nicht ein Kapital geäufnet. Die für die Finanzierung der Aufwendungen notwendigen Mittel bezieht die IV aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber, Beiträgen des Bundes, Mehrwertsteuer, Ertrag des Ausgleichsfonds und Regress.

Formulare

Für die Kontaktaufnahme mit der IV-Stelle ist in der Regel das Ausfüllen von Formularen notwendig.

Freiwillige Versicherung

Die freiwillige Versicherung wird Staatsangehörigen der Schweiz und von Mitgliedstaaten der EU und der EFTA angeboten, wenn sie ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, der EU und der EFTA haben. Es wird ein Nachweis einer Bindung zur Schweiz und zur AHV/IV verlangt. Dieser Nachweis wird mit ununterbrochenen fünf Jahren Versicherung unmittelbar vor dem Beitritt zur freiwilligen Versicherung erbracht. Dabei werden in der EU bzw. EFTA zurückgelegte Versicherungszeiten nicht berücksichtigt.

Früherfassung und Frühintervention

Die Früherfassung und Frühintervention sind präventive Mittel der Invali-denversicherung (IV), um Personen mit ersten Anzeichen einer möglichen Invalidität rasch zu erfassen. Ziel ist es, den betroffenen Personen mit Hilfe von geeigneten Massnahmen einen Verbleib im Arbeitsprozess oder eine rasche Wiedereingliederung zu ermöglichen und damit die drohende Inva-lidität abzuwenden