Glossar


Beitragsdauer

Alle Personen, die in der Schweiz leben oder arbeiten, müssen Beiträge an die Sozialversicherungen leisten. Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden. Für Nichterwerbstätige beginnt die Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach vollendetem 20. Altersjahr. Die Beitragspflicht endet, wenn die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird und für Nichterwerbstätige, wenn sie das ordentliche Rentenalter - bei Frauen 64, bei Männern 65 Jahre - erreicht haben.