Glossar

alleABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ

EO

Die Abkürzung EO steht für Erwerbsersatzordnung. Bei der EO muss unterschieden werden zwischen EO für Dienstleistende und EO bei Mutterschaft. Geregelt sind die Leistungen der EO im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG).