Glossar

Waisenrente

Kinder bis 18 Jahre - bzw. 25 Jahre für in Ausbildung Stehende - deren Vater oder Mutter gestorben ist, haben Anspruch auf eine Waisenrente. Sie entspricht 40 % der Altersrente. Sind Vater und Mutter gestorben, werden zwei Waisenrenten ausgerichtet, welche 60 % der Altersrente entsprechen.

Witwenrente

Diese Rente ist für Frauen vorgesehen, die bei der Verwitwung Kinder haben. Haben sie keine Kinder, besteht ein Anspruch nur dann, wenn sie über 45 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Die Witwenrente entspricht maximal 80 % der Altersrente. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch geschiedene Frauen Anspruch auf diese Rente. Kann jemand gleichzeitig zur Witwenrente eine AHV- oder IV-Rente geltend machen, wird nur die höhere Rente ausgerichtet.

Witwerrente

Diese Rente wurde mit der 10. AHV-Revision 1997 eingeführt. Verwitwete Männer erhalten eine solche Leistung, solange ihre Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind.

Wohnsitz

Der Wohnsitz einer Person befindet sich an jenem Ort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Niemand kann an mehreren Orten zugleich Wohnsitz haben. Der einmal begründete Wohnsitz bleibt bis zum Erwerb eines neuen bestehen.